ANLIEFERUNGPRIVATELEKTROALTGERÄTEKONTAKTANLIEFERUNGPRIVATELEKTROALTGERÄTEKONTAKT Voriger Nächster PRIVAT Kunden ANLIEFERUNG AUS DEM PRIVATBEREICH UMWELTGERECHTE ENTSORGUNG ALLER ELEKTROALTGERÄTE Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) schreibt vor, dass alle Elektrogeräte erfasst und der Verwertung zugeführt werden müssen.L+N bietet Ihnen folgende Möglichkeiten der Entsorgung an: Selbstanlieferung Bubesheim Abholung von Großgeräten am Grundstück ** Darüber hinaus nehmen alle Wertstoffhöfe kostenfrei Elektrokleingeräte- & Elektronikgeräte aus privaten Haushalten an. GEÖFFNETMontag - Freitag 07.30 - 16.00 UhrABHOLUNGvon Großgeräten am GrundstückKontakt Voriger Nächster ANLIEFERUNGSBEISPIELE Haushaltsübliche Elektrogeräte der Unterhaltungselektronik (z.B. TV, Rekorder, Spielekonsolen) Geräte der Informationstechnik (z.B. PC, Drucker etc.) Haushaltskleingeräte (z.B. Föhn, Mixer, Kaffeemaschinen, Toaster etc.) Haushaltsgrossgeräte (z.B. Kühl- & Klimageräte, Waschmaschinen & Trockner, Herde, Geschirrspüler) ** GROSSGERÄTE WIR SIND OFFIZIELLE ÜBERGABESTELLE DES LANDKREIS GÜNZBURG Die Abholung von Großgeräten von Ihrem Grundstück erfolgt über den Landkreis Günzburg, dem Kreisabfallwirtschaftsbetrieb. Stellen Sie beim Kreisabfallwirtschaftsbetrieb einen schriftlich Antrag auf Abholung und Verwertung ihres Elektrogroßgerätes. Die L+N meldet sich dann bei Ihnen und vereinbart einen Abholtermin. Es muss mit einem Vorlauf von bis zu drei Wochen gerechnet werden. Stellen Sie das Elektrogerät am Entsorgungstag zur Abholung Fragen? Gerne - Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.